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Meldeschein Solution
Der digitale Meldeschein ist ein wichtiger Schritt hin zur weiteren Digitalisierung des Hotelgewerbes.
Was hat sich geändert, was müssen deutsche Beherbergungsbetriebe beachten und welche rechtskonformen Lösungen gibt es? Wir geben Ihnen hier die Antworten.
Für viele Hotels stellt das bisher vorgeschriebene Meldeverfahren auf Papier eine enorme bürokratische und finanzielle Belastung dar. Das Unterschreiben der Meldescheine kostet viel Zeit beim Check-in und bringt damit auch einen enormen Papierverbrauch und Lagerkosten mit sich, da für die Hotelunternehmen Aufbewahrungspflichten bestehen. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden Fachkräftemangel und den sich ändernden Gästeanforderungen, bleibt kaum noch Zeit sich der persönlichen Gästebetreuung zu widmen.
Zum DEHOGA BranchenberichtIm Zuge des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) sollen Verfahren vereinfacht und der bürokratische Aufwand verringert werden. Für das elektronische Meldeverfahren muss die Unterschrift des Gastes durch andere, ebenfalls als sicher geltende Verfahren ersetzt werden. Der digitale Meldeschein hat hierbei die Aufgabe, im Sinne der DSGVO, für eine anonyme und sichere Weiterleitung der relevanten Daten zu sorgen und erfordert bestimmte technische Voraussetzungen. Im Gesetzentwurf werden dazu drei Möglichkeiten angeführt. Die erste Option ist die Identitätsprüfung mit Hilfe einer Kreditkarte per „Starken Kundenauthentifizierung“ (SCA), wobei die Daten zwingend 12 Monate im PMS gespeichert werden müssen. Die SCA wird auch bei Bezahlvorgängen im Rahmen der neuen Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 verlangt und wird über den Zahlungsprovider abgewickelt.
Zur Stellungnahme des DTVDie zweite Methode ist die Identitätsprüfung über Eingabe des PIN durch den Gast. Die beherbergte Person muss einer Erfassung der Daten unter Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises zustimmen. Der Ausweisinhaber erhält Einsicht in die ausgelesenen Daten und stimmt der Übertragung durch Eingabe mit der persönlichen Geheimnummer (PIN) zu.
Die dritte Möglichkeit des elektronischen Identitätsausweises besteht durch, ein Lichtbildabgleich mit dem Personalausweis im Zusammenhang mit der Übermittlung der Daten über ein Vor-Ort-Auslesen des Personalausweises.
Jede dieser drei Methoden ersetzt in Deutschland die handschriftliche Unterschrift auf dem Meldeschein.
Die digitale Unterschrift ist in Deutschland nicht zulässig!
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